Anfrage zur Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne bei Wandelschuldverschreibungen (Wandelanleihen) von Venture-Unternehmen
①Ich habe in Wandelschuldverschreibungen eines Venture-zertifizierten Start-ups investiert, das weniger als 5 Jahre alt ist. Gilt die Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne, wenn ich die Wandelschuldverschreibungen nach 5 Jahren in Stammaktien umwandle?
Bei Vorzugsaktien ist es klar, aber bei Wandelschuldverschreibungen bin ich unsicher, ob der Zeitpunkt der Investition oder der Zeitpunkt der Umwandlung maßgeblich ist.
②Auch wenn ich in Stammaktien umwandle und sie nur 3 Jahre halte, gibt es keine Rückforderung der Steuerermäßigung, oder?
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