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Fragen zur Gründung einer Startup-Gesellschaft

  • Verfasst in: Koreanisch
  • Land: Alle Ländercountry-flag
  • Wirtschaft

Erstellt: 2025-06-16

Erstellt: 2025-06-16 15:47

Frage zur Gründung einer Startup-Gesellschaft.


Ich plane ein Startup zu gründen.

Derzeit planen 3 Personen eine gemeinsame Gründung,

eine Person stellt Kapital bereit und wirbt Investitionen, und zwei Personen sind Entwickler und Praktiker mit praktischen Fähigkeiten, die für die tatsächliche Idee, Entwicklung und den Betrieb verantwortlich sind.

Zu diesem Zeitpunkt habe ich gehört, dass es besser ist, als Einzelunternehmer mit einem Unternehmen zu beginnen, wenn man zukünftige Kapitalbeschaffung oder Kredite zur Unternehmensentwicklung in Betracht zieht. Tatsächlich, wenn man mit einem kleinen Eigenkapital beginnt, heißt es, dass man etwa 400.000 bis 500.000 Won an Anwaltsgebühren tragen muss.

Hier ist meine Frage.

1. Wenn eine Person, die das Kapital bereitstellt, + eine der beiden Praktiker als gemeinsamer Vertreter fungiert und eine der Praktiker als eingetragener Direktor eintritt,

Kann die Kapitalverteilung gleichmäßig zu 1/3 unter den drei Personen erfolgen und die Macht über das Management zu 1/3 verteilt werden? (Ich habe gehört, dass die Bonität des Praktikers, der aufgrund von Umständen eine Umschuldung zurückzahlt und fast zurückgezahlt hat, aber nicht viel Restschuld hat, als Nachteil bei der Kreditaufnahme des Unternehmens, wie z.B. Unternehmenskredite, wirken könnte, wenn er als gemeinsamer Vertreter eingetragen wird.)

2. Beeinträchtigt das Bonitätsproblem des oben genannten Gründers die Unternehmensfinanzierung oder die Kapitalbeschaffung erheblich?

3. Falls dies sich ungünstig auswirkt, gibt es dann große Nachteile, wenn man zunächst als Einzelunternehmer vorgeht und nach vollständiger Tilgung der Schulden in ein Unternehmen umwandelt, wenn das Unternehmen gewachsen ist?

4. Ich plane derzeit, mit der Gastronomie zu beginnen und mich in ein Designstudio und den Vertrieb von Lebensmitteln und MDs zu entwickeln. Muss man als Gesellschaft auch wie ein Einzelunternehmer die Branche festlegen? Kann ich um Rat fragen, was vorteilhafter ist? Ich plane, Apps und Homepages für das Geschäft zu nutzen.

5. Derzeit, ohne ein Unternehmen zu gründen (als Einzelunternehmer)

bin ich zunächst als Restaurant gestartet.

Wenn man ein Unternehmen gründen möchte, ist Eigenkapital erforderlich. Kann ich das Eigenkapital, das bei der Gründung des Restaurants eingesetzt wurde, als Eigenkapital bei der Gründung des Unternehmens einbeziehen und die Aktien gleichmäßig zu gleichen Teilen aufteilen?

Es gibt viele Schwierigkeiten, da dies mein erstes Geschäft ist. Ich bitte um Ihre wertvolle Meinung.



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