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[Startup] Nebenamt eines Führungskraft eines großen Unternehmens in unserem Unternehmen

  • Verfasst in: Koreanisch
  • Land: Alle Ländercountry-flag
  • Wirtschaft

Erstellt: 2025-05-28

Erstellt: 2025-05-28 15:11

[Startup] Doppelrolle eines leitenden Angestellten eines großen Unternehmens in unserem Unternehmen


Letztes Jahr hatten wir eine Geschäftsbeziehung mit der Firma K (kumulierter Transaktionswert ca. 8 Millionen Won), und der leitende Angestellte von K sagte, er sei mit meiner Arbeit zufrieden und zeigte noch größeres Interesse, nachdem er unsere IR-Präsentation gesehen hatte, und gab uns verschiedene Ratschläge und half uns. Obwohl kein Geschäft zustande kam, stellte er uns andere Geschäftspartner vor. Nächste Woche findet ein Treffen mit dem von ihm vorgestellten Geschäftspartner statt.

Ich weiß, dass diese Person nicht eingetragener leitender Angestellter der Firma K und eine Sonderbeziehung zum Geschäftsführer der Firma K hat.

Ist es möglich, diese Führungskraft als unbezahlten nicht eingetragenen leitenden Angestellten oder als unbezahlten Mitarbeiter in unserem Unternehmen zu beschäftigen?

Oder ich frage mich, ob er als unbezahlter Wirtschaftsprüfer oder Berater beschäftigt werden kann.

Er scheint etwas älter zu sein und überlegt vielleicht, zum nächsten Unternehmen zu wechseln oder sich selbstständig zu machen.

Obwohl unser Unternehmen klein ist und wir keine hohen Gehälter zahlen können...

Wie auch immer, er möchte gerne mit uns zusammenarbeiten, und ich habe auch das Gefühl, dass ich viel von dieser Person lernen kann, und ich möchte sie gerne bei uns haben.

K ist ein börsennotiertes Unternehmen, und es ist auch in der Bekanntmachung angegeben, dass er 0,47 % der Aktien von K hält.

1. Wie sollten wir ihn in unserem Unternehmen einstellen, damit er eine Doppelrolle ausüben kann und es keine Probleme mit dem Gesellschaftsrecht gibt?

2. Gilt es als Wettbewerb, selbst wenn es sich um eine völlig andere Branche handelt?

3. Er sagte, dass die ersten Monate unbezahlt in Ordnung sind, aber sollten wir ihm den Mindestlohn zahlen?



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