Anforderung zur Bereinigung der Startup-Anteile und Auszahlung von Abfindungen an Führungskräfte
Ich habe als Mitgründer (Anteil a%) begonnen und bereite mich nun auf meinen Ruhestand vor, da meine Amtszeit als Führungskraft nach n Dienstjahren in genau m Monaten endet.
Zum Zeitpunkt der Gründung wurde ein Gesellschaftervertrag abgeschlossen, der eine Klausel enthält, die es ermöglicht, beim Ausscheiden die Aktien im Wege einer Call-Option vorrangig an die bestehenden Aktionäre zu verkaufen. Darüber hinaus ist in der Satzung eine Regelung zur Auszahlung von Abfindungen an Führungskräfte (Abfindung = Berechnungsgrundlage der Abfindung × Dienstjahre × Auszahlungsfaktor) festgelegt.
Durch die Bemühungen der Mitgründer hat das Unternehmen über Investitionsinstitute eine Unternehmensbewertung von OOO Milliarden Won erhalten und OO Milliarden Won an kumulierten Investitionen erhalten.
Auch der bestehende Mitgründer hat seine Anteile zum Nennwert bereinigt, und die Abfindung wurde in Absprache mit dem Hauptaktionär weniger als die Berechnungsgrundlage für die Abfindung gezahlt.
Da die Amtszeit der Führungskräfte ebenfalls abläuft, erkundige ich mich nach der Auszahlung von Anteilen und Abfindungen auf der Grundlage des Gesellschaftervertrags und der Satzungsbestimmungen zur Auszahlung von Abfindungen an Führungskräfte.
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