Frage zur Gründung einer Startup-Gesellschaft.
Ich plane ein Startup zu gründen.
Derzeit planen drei Personen eine gemeinsame Gründung,
wobei eine Person Kapital bereitstellt und Investitionen anwirbt, während zwei Personen Entwickler und Praktiker mit praktischen Fähigkeiten sind, die sich um die tatsächliche Idee sowie Entwicklung und Betrieb kümmern.
In diesem Fall habe ich gehört, dass es, wenn man spätere Kapitalbeschaffung oder Darlehen für das Unternehmenswachstum in Betracht zieht, besser ist, als juristische Person zu beginnen, als Einzelunternehmer. Tatsächlich soll es so sein, dass man bei einem geringen Startkapital etwa 400.000 bis 500.000 Won an Anwaltsgebühren tragen muss.
Hier sind meine Fragen.
1. Wenn eine Person, die das Kapital bereitstellt, + eine der beiden Praktiker-Personen die gemeinsame Geschäftsführung übernimmt und eine der Praktiker-Personen als eingetragener Geschäftsführer fungiert,
können die Anteile unter den drei Personen gleichmäßig zu 1/3 verteilt werden und die Macht über die Geschäftsführung später zu 1/3 aufgeteilt werden? (Ich habe gehört, dass, da eine der Praktiker-Personen in der Lage ist, Schulden zu begleichen und diese fast vollständig abbezahlt hat, die verbleibenden Schulden nicht groß sind, aber die Bonität möglicherweise ein Nachteil bei der Kapitalbeschaffung, wie z. B. Firmendarlehen, sein könnte, wenn sie später als Co-CEO eingetragen wird.)
2. Wirken sich die oben genannten Bonitätsprobleme der einen Gründerin stark auf spätere Firmendarlehen oder Kapitalbeschaffung aus?
3. Wenn dies ungünstig wirkt, wäre es dann nachteilhaft, wenn man zunächst als Einzelunternehmer vorgeht und nach Tilgung aller Schulden das Unternehmen in eine juristische Person umwandelt, wenn es größer wird?
4. Ich plane derzeit, als Gastronomie zu beginnen und es in ein Designstudio sowie den Vertrieb von Lebensmitteln und MD usw. weiterzuentwickeln. Ich frage mich, ob ich wie ein Einzelunternehmer auch eine Branche für eine juristische Person festlegen muss und welche Vorteile dies hat? Ich beabsichtige, App-Entwicklung und Websites für das Geschäft zu nutzen.
5. Derzeit habe ich noch keine juristische Person gegründet (Einzelunternehmer).
Ich habe als Restaurant begonnen.
Um eine juristische Person zu gründen, wird ein Grundkapital benötigt. Kann das in das Restaurant investierte Kapital bei der Gründung der juristischen Person als Grundkapital berücksichtigt werden und können die Anteile zu gleichen Teilen aufgeteilt werden?
Es ist mein erstes Geschäft, und ich habe viele Schwierigkeiten. Ich bitte um wertvolle Ratschläge.
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